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Vilsbiburg in seinen frühesten Nennungen
100 Jahre Stadt – 550 Jahre Markt – 75 Jahre Stadt

Vom Aufstieg und Untergang der Stadt des 14. Jahrhunderts

Keine der so genannten Wittelsbacher-Städte, Landshut, Straubing, Cham, Landau, Dingolfing und auch Vilsbiburg, besitzen eine Stadt-Ernennungsurkunde.
  • Einen Güterzuwachs an der Vils bekamen die bayerischen Herzöge durch das Erbe des Edlen Heinrich liber (= frei) von Vilsbiburg , noch vor dem Jahre 1253.
  • Im 1. Herzogsurbar (Güterbeschreibung) der Jahre 1231/34 werden das Dorf und der Zoll von Vilsbiburg genannt.


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Auszug aus dem 2. Herzogsurbar der Jahre 1301/07

Die erste Landes- und Nutzteilung Bayerns vom 28. März 1255 in Ober- und Niederbayern und der Rückzug der Herzöge in den Auseinandersetzungen mit Bischof und Papst, stellte eine politische Niederlage dar. Die wittelsbacher Stadt- und Marktgründungen galten als Widerlager zur Kirche und zur Ankurbelung der Wirtschaftskraft im Lande.
  • Am 4. März 1270 trifft der Biburger Richter Heinrich (von Haarbach) die Entscheidung in einem Streit um die Abtrennung der Kirchen Aich, Treidlkofen und Frauenhaselbach von der Pfarrei Binabiburg.
  • Herzog Otto III. von Niederbayern gebietet am 20. Juni 1290 seinen Richtern und Amtsleuten in Vilsbiburg, Neuötting, Gern und anderwärts, die Rechte und Freiheiten des Klosters St. Veit an der Rott zu achten.
  • Die derzeitige früheste Nennung der „stat“ Vilsbiburg geht auf das 2. Herzogsurbar der Jahre 1301/07 zurück.
  • Herzog Otto III. verleiht am 15. Juni 1311 dem Adel, der Geistlichkeit, den Städten und Märkten die „Niedere Gerichtsbarkeit“. Nutznießer dieser „Ottonischen Handfeste“ war auch Vilsbiburg. Konnte doch nun das örtliche Magistrat die einfachen Gerichtsfälle aburteilen und eine Strafe einziehen. Innerhalb der Vilsbiburger Stadtmauern war aber auch das Hochgericht mit dem herzoglichen Richter. Unter den 19 Städten war Vilsbiburg „urbes atque oppida“ (= städtisch und auch befestigt ).
  • Am 21. Dezember 1318 erneuern die Herzöge von Niederbayern dem Kloster Raitenhaslach die Urkunden ihrer Vorfahren hinsichtlich eigener Gerichtsbarkeit „…da sie es sollen hören, die es angeht, in unseren Gerichten zu Piburch …“.
  • Bei der Stadt Vilsbiburg war es die 1. Freiheits- und Stadtrechtsurkunde vom 6. März 1323 welche von den Herzögen Heinrich XIV., Otto IV. und Heinrich XV. ausgestellt wurde, als Bestätigung der bereits bestehenden Stadtrechte und Privilegien der Bürger von Vilsbiburg durch ihren Vater, ihrer Vettern und anderer Vorfahren. Die Stadt war nach dem 1. Freiheitsbrief bereits fertig angelegt mit Zaun , Wall , Graben und Mauer , einem bewährtem Gemein- und Festungssystem.
  • Im Gegensatz zu den Stadtprivilegien im 1. Freiheitsbrief vom 6. März 1323 von Vilsbiburg, wo über 45 mal die „Stadt“ Vilsbiburg in etwa 80 Artikeln beschrieben wird, lassen die Marktrechtsprivilegien von Dorfen vom 23. April 1331 mit nur 30 Artikel doch einen erheblicher Unterschied im Rechtsstatus von Stadt und Markt erkennen.

Das Stadtrecht von 1323

Der Freiheitsbrief vom 6. März 1323 , wie er aus der herzoglichen Kanzlei hervorgegangen ist, verrät bei einem Vergleich mit demjenigen von Burghausen vom 21. März 1307 und Neuötting vom 21. Dezember 1321, sowohl in äußerer Form wie im Inhalt eine überraschende Übereinstimmung. Er ist ein Zeitdokument, ein Spiegel der Verhältnisse zu Anfang des 14. Jahrhunderts.


Abschrift der 1. Freiheits- und Stadtrechtsurkunde Vilsbiburgs vom 6. März 1323

Die Urkunde ist ganz speziell auf die Stadt und die Bürger von Vilsbiburg ausgestellt - „unser Stat, und den Burgern zu Biburg in Wort und Schrift“.

Vilsbiburg hatte im Jahre 1323 schon einmal den Status einer Stadt hatte. In den über 80 Verordnungen wird über 45 Mal die Stadt genannt. Auch die Stadtmauer, der Graben und ein, die Befestigung abschließender Zaun werden genannt. Für das feilbieten der Waren wird der „rechte Markt“ genannt, also der ordnungsgemäße Markt, der eine gewisse Sicherheit bietet, dass auch die Gewichte und Maße stimmen.

Durch die Verleihung dieses Stadtrechtes, wie in der Eingangspassage geschrieben wurde „unser Stat und den Burgern zu Biburg“ war Vilsbiburg zu einer gehobenen landesherrlichen Stellung aufgestiegen. Die Verwaltung der Stadt lag in den Händen des Rates, der auch eine bestimmte polizeiliche Befugnis im weiten Umfang auszuüben hatte. Der herzogliche Richter, der innerhalb der Stadt seinen Sitz hatte, war bei der Ausübung seiner Amtsgewalt wesentlich eingeschränkt, was darin zum Ausdruck kommt, dass in vielen Fällen die Hälfte der Strafgelder der Stadtkammer zugesprochen wurde, ja selbst bei Verfehlungen des Richters, dieser der Stadt eine Strafe bezahlen musste. Dieses Stadtrechtsprivileg war ein bedeutender Markstein in der Entwicklung der Stadt.

  • Um 1329 hatten die Bürger von Landshut und Biburg beim Zoll von Hohenwart besondere Rechte, diese hatten auch die Landshuter Bürger beim Zoll in Vilsbiburg.
  • In einer Urkunde des Regensburger Bischofs Nikolaus vom 19. August 1337 , in der auch die derzeit früheste gesicherte Datierung der Pfarrei und Pfarrkirche (ohne Patroziniumnennung) erscheint, wird auch die befestigte Stadt genannt.
  • Aus einem 3. Urbar (Aufschreibung) vom 6. August 1340 erfahren wir, dass die Abgaben mit 60 Pfund Pfennigen von der Stadt Vilsbiburg, die höchsten der umliegenden Städte und Märkte waren.
  • Noch nicht einmal 20 Jahre waren seit der Verleihung des 1. Freiheitsbriefes vom Jahre 1323 vergangen, da hat Kaiser Ludwig am 12. Mai 1341 der „Stat zu Vils Biburg“ eine 2. Stadtrechtsurkunde oder „Gnadbrief“ erlassen. Darin hat er die „grossen gebresten“, die die weisen Leute, der Rat und die Bürger „gemainlichen“ (= der Gemeinde), die sie von der übermäßig großen Steuer bisher gehabt haben, „in und ihrer Stat“ die Steuer die sie schon immer abgeben mussten – nunmehr auf 16 Pfund Regensburger Pfennige im Jahr vermindert.

    Eine Katastrophe war eingetreten. War es ein Hochwasser, eine Seuche, ein fürchterlicher Brand? Aus der Urkunde geht leider nichts Weiteres hervor, als die „grossen gebresten“, die den Kaiser Ludwig veranlassten, die jährliche Stadtsteuer von 60 Pfund auf 16 Pfund Pfennige zu verringern, - aber trotzdem sollen die städtischen Rechte so bleiben wie es von jeher war.
  • Landshut wurde am 6. Mai 1342 von einer fürchterlichen Brandkatastrophe heimgesucht, 112 Häuser wurden vernichtet.
  • 85 Adelsfamilien und 19 Städte und Märkte (Gemain der Bürger) gingen am 4. November 1347 einen Hilfs-Verbund mit dem Herzog ein. Dieser Verbund schützte die verbrieften Rechte und Eigen, Lehen, Geld, Pfandschaften und Gerichte gegenüber den Herzögen von Niederbayern/Landshut und sie verpflichteten sich zu gegenseitiger Hilfe. An siebzehnter Stelle der aufgeführten Städte und Märkte, erscheinen noch vor Pfarrkirchen und Eggenfelden, die „Bürger und Gemain von Vilsbiburg“.

Der Untergang einer Stadt

Nach einem 40-tägigen Erdbeben im Jahre 1348 , folgte die verheerende Pest der Jahre 1348/49.
  • Doch schon 1349, bei der Landesteilung durch die Söhne des Kaisers Ludwig, findet Vilsbiburg als „Markt“ und nicht mehr als „Stadt“ seine Erwähnung –„Byburg der markt mit dem gericht und was dartzu gehört“. Neuötting wird noch als „die stat mit dem gericht und was dartzu gehört“ genannt.

Die geschichtliche Katastrophe

Im Jahre 1366 kam es zur geschichtlichen Katastrophe.

Die ganze Stadt lag nach einen verheerenden Brand in Schutt und Asche. Der Landshuter Herzog Stephan der Ältere und seine Söhne Stephan und Friedrich, haben sich nach einem am 3. November 1367 ausgestellten Brief, den „großen verderblichen Schaden“ den die lieben und treuen Bürger, -und nun kommt es- „unseres Markts zu Biburg“, wegen ihres Brandes erleiden mussten, angesehen. In dem in Burghausen ausgestellten Brief erließen sie den Bürgern die ganze „gemeindliche Marktsteuer“ für sechs Jahre -wegen ihres großen Schadens. Dabei gedachten sie auch, dass der Markt Vilsbiburg, nachdem er nun keine Steuer und somit auch vor der „Gant“ also vor dem Verderbnis und dem Konkurs steht, von niemanden deswegen beleidigt oder angezeigt wird.

Nunmehr erscheint über 550 Jahre in den folgenden Bestätigungen der Rechte und Freiheiten nur noch der „Markt“ Vilsbiburg, bis zur Stadterhebung am 1. April 1929.

Der Grund dafür lag unmissverständlich in der durch äußere Einwirkungen, den wirtschaftlichen Standtort schwächenden Einflüssen.


Peter Käser
Zenelliring 43/Binabiburg
84155 Bodenkirchen
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Juli 2004
 
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