Das II. Herzogsurbar des Jahres 1300

Die herzogliche Besitzaufschreibung vom Jahr 1300, als frühes Zeugnis urbanen Lebens in unserer Heimat.

50 Jahre nach der Übernahme Bayerns durch die Wittelsbacher eruiert der bayerische Herzog Otto II. (der Erlauchte) in einer Zusammenstellung, dem I. Herzogsurbar von 1231/34, die ihm zufließenden Einkünfte aus seinem Landshuter Amt und den 23 Unterämtern.
Ein II. Urbar, eine Aufschreibung mit dem herzoglichen Besitz in Niederbayern, wird nach den Jahren der Markt- und Städtegründungen, im Jahr 1300 fertig gestellt.
Das Salbuch von 1300 (II. Urbar) führt im Gericht Vilsbiburg einen über die Stadt Vilsbiburg weit hinausreichenden Rechtsbezirk auf. Neben dem Zoll von Vilsbiburg werden die Beizölle in Solling und Gerzen genannt, die herzogliche Hofmark Velden, die Rechte von Irl und Harpolden, der Zoll in Neumarkt/Rott mit den Beizöllen in Brodfurth und Hörbering, und auch der Zoll zu Ampfing.
Peter Käser
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Daz ist der Zol ze Pibvrch mit allen seinen Rehtten (II. Urbar, – Jahr 1300).