Vilsbiburg: Eine Wittelsbacher Stadtgründung

Befestigt mit Mauer, Wall und Graben

 

In heutiger Zeit erinnert nichts mehr daran, dass die um 1260 vom niederbayerischen Herzog angelegte Stadt Vilsbiburg einmal eine starke Befestigung hatte. Zaun, Wall, Graben und Mauer umgaben beidseitig die Stadt, vom oberen Stadtturm zur Vils hin. In guter Überlegung hat der niederbayerische Herzog Heinrich, nach der ersten erfolgten Nutzteilung des Herzogtums Bayern, in Ober- und Niederbayern am 28. März 1255, zwischen den Städten Burghausen und Landshut, die befestigte Stadt Vilsbiburg angelegt. In der ersten Aufschreibung, den sog. Urbarsgütern um das Jahr 1231/34, wird der herzogliche Besitz im Schergamt Biburg genannt. Neben dem herzoglichen Unteramt, – dem Schergamt, erscheint hierbei auch der Zoll und die Einnahmen aus den herzoglichen Anwesen und Mühlen.

Der niederbayerische Herzog Otto III. verleiht am 15. Juni 1311 dem Adel, der Geistlichkeit, den Städten und Märkten die Niedere Gerichtsbarkeit. Unter den 19 Städten war auch Vilsbiburg dabei urbes atque oppida (= städtisch und befestigt). Nun hatte Vilsbiburg innerhalb des Burgfriedens eine herzogliche Verwaltung mit der hohen Gerichtsbarkeit (Galgen), und auch ein städtisches Gerichts- und Verwaltungssystem mit Niedergericht, Rat und Kammerer (= Bürgermeister). Das herzogliche Amt bekleidete der Landrichter und Pfleger.

Die Nennung des Dorfes Biburg an der Vils, dem Schergamt mit dem Rechtspfleger und Amtmann, dem Zollner für die Überwachung des Handelsverkehrs beim nunmehrigen, vom Herzog angelegten Übergang über die Vils, und die Bekanntgabe umliegenden herzoglichen Besitzes mit deren Abgaben, lassen den Willen einer fortschreitenden Urbanisierung und Entwicklung zum aufstrebenden Zentrum Vilsbiburgs leicht erkennen.

Peter Käser

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