Die Hofmark Velden im Herzogsurbar von 1300

Die herzogliche Besitzaufschreibung vom Jahr 1300,

als frühes Zeugnis urbanen Lebens in unserer Heimat.

» die Hofmark Velden, im Besitz des Herzogs

50 Jahre nach der Übernahme Bayerns durch die Wittelsbacher eruiert der bayerische Herzog Otto II. (der Erlauchte) in einer Zusammenstellung, dem I. Herzogsurbar von 1231/34, die ihm zufließenden Einkünfte aus seinem Landshuter Amt und den 23 Unterämtern.
Ein II. Urbar, eine Aufschreibung mit dem herzoglichen Besitz in Niederbayern, wird nach den Jahren der Markt- und Städtegründungen, im Jahr 1300 fertig gestellt.
Das Salbuch von 1300 (II. Urbar) führt im Gericht Vilsbiburg einen über die Stadt Vilsbiburg weit hinausreichenden Rechtsbezirk auf. Neben dem Zoll von Vilsbiburg werden die Beizölle in Solling und Gerzen genannt, aber auch die herzogliche Hofmark Velden.
Peter Käser
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Es sind auch veldnerische Eigen in der Hofmark zu Velden